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Die Anmeldung und Nutzung von shuccle ist für den Nutzer seitens shuccle kostenfrei.
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Es ist dem Nutzer untersagt, die Ergebnisse der Kompetenzbörse für
eigene gewerbliche Zwecke zu nutzen und Dritten in gewerblicher Absicht
zur Verfügung zu stellen.
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Zugelassen sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen.
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Jeder Nutzer darf sich nur ein Mal bei shuccle anmelden. Eine erneute
Anmeldung setzt voraus, dass der alte Eintrag gelöscht wurde.
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Ein Anspruch auf Nutzung von shuccle besteht nicht. shuccle behält sich
vor, eine Anmeldung ohne Nennung von Gründen zu löschen. Die
eingegebenen Daten werden dabei unwiderruflich gelöscht.
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Mit dem Nutzungsrecht an der Kompetenzbörse ist kein Nutzungsrecht an
den shuccle zu Grunde liegenden Patenten verbunden, welches über die Nutzung der Kompetenzbörse hinausgeht.
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Der Nutzer hat das Recht, jederzeit seinen Datensatz zu löschen und damit
das Nutzungsverhältnis einseitig zu beenden.
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shuccle hat das Recht, die Nutzung mit einer Frist von 7 Tagen jederzeit
ordentlich zu kündigen. Die Kündigung erfolgt durch Benachrichtigung des
Nutzers in seinem anonymen Briefkasten. Nach Ablauf der Frist wird das
Konto nebst Daten unwiderruflich gelöscht.
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Die bei der Anmeldung vergebenen Anmeldenamen und Passwort sind vor
dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Es ist untersagt, Dritten die
Nutzung von shuccle unter Verwendung fremder Daten zu ermöglichen.
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Der Nutzer stellt shuccle von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die
shuccle gegenüber aufgrund von Verletzungen ihrer Rechte durch den
Nutzer geltend gemacht werden. Das umfasst sämtliche für die notwendige
Rechtsverteidigung anfallenden Kosten einschließlich sämtlicher Gerichts-
und Anwaltskosten und gesetzlicher Höhe.
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Die Haftung von shuccle für eigenes Verschulden, das seiner Mitarbeiter
und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadensersatz ergibt sich
nach den nachfolgenden Bedingungen:
- shuccle haftet unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen.
- shuccle haftet bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und bei schwerwiegendem Organisationsverschulden
- shuccle haftet ansonsten für eigenes Verschulden, das seiner Mitarbeiter und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung beschränkt sich dabei auf Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die aufgrund des Vertragsgegenstandes typisch und voraussehbar sind. Die Haftung ist der Höhe nach auf das doppelte des in den letzten 12 Monaten angefallenen Provisionsbetrag begrenzt.
- Die Haftung von shuccle wegen Arglist und Produkthaftung bleibt davon unbenommen.